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   BVerwG, 03.06.1992 - 9 B 1.92   

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https://dejure.org/1992,12240
BVerwG, 03.06.1992 - 9 B 1.92 (https://dejure.org/1992,12240)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1992 - 9 B 1.92 (https://dejure.org/1992,12240)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1992 - 9 B 1.92 (https://dejure.org/1992,12240)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Voraussetzungen für die widerlegbare Vermutung der deutschen Volkszugehörigkeit - Indizwirkung objektiver Bestätigungsmerkmale für das Vorliegen eines Bekenntnises zum ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.01.1977 - 8 C 22.76
    Auszug aus BVerwG, 03.06.1992 - 9 B 1.92
    Hiervon abgesehen kann aus dem Umstand, daß sich ein schlüssiges Gesamtverhalten seinem äußeren Erklärungsinhalt nach als ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum darstellt, zwar regelmäßig, nicht jedoch schlechthin gleichzeitig auch auf das - zusätzlich erforderliche - dahinterstehende subjektive Bewußtsein und den Willen des Betroffenen geschlossen werden, ausschließlich dem deutschen Volkstum anzugehören (vgl. Beschluß vom 30. November 1989 - BVerwG 9 C 253.89 - sowie Urteil vom 19. Januar 1977 - BVerwG 8 C 22.76 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 34).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1992 - 9 B 1.92
    Als aus denkgesetzlichen Gründen schlechthin unmögliche Schlußfolgerungen, die allein einen Verstoß gegen die Denkgesetze zu begründen vermögen (vgl. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]), können sie nicht angesehen werden.
  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1992 - 9 B 1.92
    Schließlich greift auch die Rüge nicht durch, das Berufungsgericht sei von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]) und vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 8.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 45) sowie von dem Beschluß vom 30. November 1989 - BVerwG 9 B 253.89 - abgewichen.
  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 8.86

    Zeugenaussage - Beweiswürdigung - Ausländische Urkunden - Beweiskraft

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1992 - 9 B 1.92
    Schließlich greift auch die Rüge nicht durch, das Berufungsgericht sei von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]) und vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 8.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 45) sowie von dem Beschluß vom 30. November 1989 - BVerwG 9 B 253.89 - abgewichen.
  • BVerwG, 20.01.1987 - 9 C 90.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Abstammung von deutschen Eltern - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1992 - 9 B 1.92
    Vielmehr hat der Verwaltungsgerichtshof im Falle der Klägerin eine Indizwirkung objektiver Bestätigungsmerkmale entsprechend den im Urteil vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 49) enthaltenen Grundsätzen als entkräftet angesehen, weil der Klägerin das Bewußtsein und der Wille gefehlt hätten, Deutsche zu sein und keinem anderen Volkstum anzugehören.
  • BVerwG, 30.11.1989 - 9 B 253.89

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises -

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1992 - 9 B 1.92
    Schließlich greift auch die Rüge nicht durch, das Berufungsgericht sei von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]) und vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 8.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 45) sowie von dem Beschluß vom 30. November 1989 - BVerwG 9 B 253.89 - abgewichen.
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